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Gewinnspiel

„… aber sicher!®“ Gewinnspiel – Ausgabe 86

In der aktuellen Ausgabe von „… aber sicher!®“ verlosen wir 2 Elektriker-Schutzhelme mit Gesichtsschutz ErgoS3 der BSD Bildungs- und Servicezentrum GmbH.

Info zu diesem Artikel

Elektriker-Schutzhelm + -maske

Elektriker-Schutzhelm

Der Elektriker-Schutzhelm „INAP-Master“ ist ein Arbeitschutzhelm aus Polyethylen. Er vereint die Anforderungen, die an Industrieschutzhelme gestellt werden mit den speziellen Anforderungen beim Arbeiten an elektrischen Anlagen.

Gesichtsschutz ErgoS 3

  • Der Elektriker-Gesichtsschutz ErgoS 3 ist die neueste Entwicklung des Modells ErgoS 2 mit nochmals verbesserter Gewichtsbalance.
  • Geringes Gewicht, nur 350 g/400 g (Slot/Universal)
  • Ergonomisches Design – noch kompakter und leichter!
  • Durchsichtiger Kinnschutz
  • Klare Farbwiedergabe (Farbwiedergabeindex > 95 %)
  • Keine optische Alterung des Visiers
  • Garantierte Schutzeigenschaften bis 10 Jahre

„… aber sicher!®“ Gewinnspiel Nr. 86

Teilnahmeschluss: 15.08.2023

Bitte beantworten Sie folgende Frage, indem sie die richtige(n) Antwort(en) markieren. Es können maximal 2 Antworten richtig sein.

 

Was sollte der Bauunternehmer machen, wenn keine ordnungsgemäße Kampfmittelfreiheitsbestätigung vorliegt?

 

Eine schriftliche Bedenkenanzeige an den Auftraggeber übermitteln.
Kampfmittelerkundungsarbeiten selbst durchführen und das Ergebnis dem Auftraggeber telefonisch übermitteln.
Eine Behinderungsanzeige dem Auftraggeber schriftlich übermitteln.

Die mit einen * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden.

* Vorname:
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Mitgliedsnr.:
* Geburtsdatum:
(TT.MM.JJJJ)
* E-Mail:
Telefon:
* Straße:
* PLZ:
* Ort:
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Ich akzeptiere die Teilnahmebedingungen* und bin damit einverstanden, dass meine Daten entsprechend der Datenschutzerklärung zum Zweck der Durchführung und Auswertung des Gewinnspiels gespeichert werden.

 

Auflösung des „… aber sicher!®“ Gewinnspiels Nr. 85

 

Worin besteht der Unterschied zwischen „Öffentlichem“ und „Nicht öffentlichem Verkehr“? Zum Hintergrund: „Verkehrsflächen, die für jedermann, also für die Allgemeinheit, offen stehen bzw. wo allgemeiner Verkehr vom Berechtigten geduldet wird, sind öffentlich.“ Wann aber gilt ein Gelände als „nicht öffentlich“?

 

X 
Bei Zugangsbeschränkungen durch feste Einrichtungen wie Tore, Schranken oder Zäune und Hinweise
 
Wenn das Gelände durch Grünanlagen, Bäume und Bewuchs umgeben ist
X 
Bei einer Gestaltung, die offensichtlich zum Ausdruck bringt, dass das Betreten des Geländes nur einem bestimmten Benutzerkreis gestattet ist

 

Gewinner/in des „…aber sicher!®“ Gewinnspiels Nr. 85:

  • Jens Herold aus Pfullingen

Herzlichen Glückwunsch!

 


 

Teilnahmebedingungen:
 
Am „… aber sicher!®“ Gewinnspiel können Personen teilnehmen, die mindestens 16 Jahre alt sind und einen Wohnsitz in Deutschland haben.
Der Gewinner wird per Zufallsgenerator aus den Teilnehmern ermittelt, die unsere Frage richtig beantwortet haben.

Der Gewinner wird im nächsten „… aber sicher!®“-Magazin und hier auf der Gewinnspielseite bekannt gegeben.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitglieder des VST-Vorstandes sowie Mitarbeiter der VST-Geschäftsstelle und der „… aber sicher!®“-Redaktion.