VST fordert Auskunftsplattform zur Erleichterung bei der Erkundigungspflicht
Nach geltenden Rechtsgrundsätzen und den Regeln der Technik ergeben sich in Bezug auf die Leitungsauskunft folgende Pflichten, die allgemein anerkannt sind:
- Baufirmen müssen vor Tiefbauarbeiten eine Leitungsauskunft einholen
- Netzbetreiber müssen bei berechtigtem Interesse Leitungsauskünfte erteilen
- Kommunen müssen Auskunft geben, bei welchen Netzbetreibern Leitungspläne zu erheben sind.
Grundsätzlich geht der Trend bei der Leitungsauskunft zu Online-Portalen, bei denen sich Baufirmen rund um die Uhr selbst Auskünfte einholen können.
Nach allgemeiner Rechtsauffassung müssen Leitungsauskünfte von Netzbetreibern kostenlos erteilt werden. Im Rahmen der Leitungsauskunft werden auch Schutzanweisungen, Notrufnummern und spezielle Handlungsanweisungen ausgegeben.
Die Herausforderung:
Aufgrund der stetig wachsenden Anzahl privater und öffentlicher Netzbetreiber ist es für Auskunftssuchenden aus folgenden Gründen zunehmend schwieriger, alle Leitungspläne vollständig zu erheben:
- Die von den Kommunen geführten Listen „Trägern öffentlicher Belange“ sind nach Angaben von Baufirmen zum Teil unvollständig oder nicht vorhanden, zudem sind sie nicht eingerichtet worden, um Auskünfte über Netzbetreiber geben zu können
- Netze und Grundstücke wechseln häufiger den Besitzer oder werden verpachtet. Dabei gehen Informationen über die Zuständigkeit verloren.
- Privatnetzbetreiber (Industrie, Öl- und Tanklager, PV, Windkraft, Biogas) sind sich ihrer Auskunftspflicht nicht immer bewusst
- Fernleitungsnetzbetreiber werden häufig vergessen, da sie selten direkt in den betreffenden Gemeinden Gebäude oder technische Infrastrukturen besitzen, sondern die Transportleitungen außerhalb des Ortskerns verlaufen
Wunsch nach zentraler Auskunftsstelle
Tiefbaufirmen fordern verständlicher Weise eine zentrale Stelle, die verlässlich Auskunft über alle vorhandenen Leitungen erteilt. Um diese Forderung zu realisieren müssten alle Netzbetreiber in Deutschland (> 10.000) verpflichtend ihre Plandaten tagesaktuell an eine zentrale Stelle zur Auskunft übermitteln. Dies lässt sich nach unserer Auffassung aufgrund fehlender Rahmenbedingungen (technologisch, gesetzlich/KRITIS-Vorgaben) in naher Zukunft nicht umsetzen.
Einfacher zu realisieren – und eine deutliche Verbesserung der derzeitigen Situation – wäre jedoch eine verbindliche Aussage von zentraler Stelle über betroffene Netzbetreiber, vergleichbar mit der Funktion des sogenannten „Breitbandatlas“ des BMVI.
Forderung des VST:
Der VST fordert deshalb die Schaffung eines zentralen bundesweiten und spartenübergreifenden Registers für Deutschland, in dem alle Netzbetreiber verlässlich gelistet sind. Diese muss rechtssicher und vollständig informieren welche Netzbetreiber im betroffenen Bereich zuständig und vertreten sind. Die eigentliche Leitungsauskunft und Verantwortung über die Richtigkeit der Daten bleibt dabei wie bisher bei den Netzbetreibern selbst.
Folgende Aktivitäten sind hier geplant:
- Überzeugung der Notwendigkeit bei Politik und Branchenverbänden
- Unterstützung bei der Erarbeitung der gesetzlichen und normativen Voraussetzungen in Fachgremien