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Mindestanforderungen

Empfehlung Mindestanforderungen Baufirmen beim Breitbandausbau durch den VST – Verband Sichere Transport- und Verteilnetze/KRITIS e. V. (nach VDE-AR-N 4220 und 4221)

Der VST fordert den Auftraggeber zur Verlegung eines Breitbandkabels nur geeignete Baufirmen zu beauftragen. Hierzu ist die Einhaltung der einschlägigen technischen Regeln und Rechtsvorschriften mit entsprechend qualifiziertem Personal und geeigneten Arbeitsmitteln von der beauftragten Baufirma zu prüfen und zu dokumentieren.


Dabei hat das Bauunternehmen auch beim Einsatz eines Nachunternehmens dessen Eignung zu erbringen.

  • Prüfung der Qualifikation vor Auftragsvergabe (Präqualifikation)
  • Qualitätssicherung/Kontrolle der Bauausführung
Bei öffentlichen Auftraggebern sind diese Aspekte Standard. Die Anforderungen an Baufirmen für den Leitungstiefbau und Kabellegung wurde aktuell von Expertenkreisen des FNN erarbeitet und als VDE-Anwendungsregeln VDE-AR-N 4220 und 4221 veröffentlicht (auch GW 381). Mitgewirkt haben an der Anwendungsregel: AGFW, DVGW, FNN, Deutsche Telekom, Gütegemeinschaft Leitungstiefbau e.V., Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., Rohleitungsbauverband e.V. und Zentralverband des Deutschen Bauwesens e.V. 


Kernaussagen zum Schutz der bestehenden Infrastruktur:

  • hat die Baufirma alle Netzpläne der bestehenden Netzinfrastruktur im Baukorridor eingeholt (Erkundigungspflicht)
  • werden Schutzkorridore/Schutzanweisung bestehender Leitungen berücksichtigt (im Besonderen bei Überlandleitungen)
  • ist das ausführende Baupersonal nach DVGW GW 129/VDE FNN S 129 qualifiziert
Die allgemein anerkannten technischen Regeln und Rechtsvorschriften dienen zum Schutz der bestehenden Netzinfrastruktur (… kritischen Infrastruktur) und sind daher unbedingt zu beachten. Die Mindestanforderung verhindert nicht den schnellen Breitbandausbau. Es schützt auch vor späteren Regressansprüchen bei Schäden an der kritischen Infrastruktur.