Empfehlung Mindestanforderungen Baufirmen beim Breitbandausbau durch den VST – Verband Sichere Transport- und Verteilnetze/KRITIS e. V. (nach VDE-AR-N 4220 und 4221)
Der VST fordert den Auftraggeber zur Verlegung eines Breitbandkabels nur geeignete Baufirmen zu beauftragen. Hierzu ist die Einhaltung der einschlägigen technischen Regeln und Rechtsvorschriften mit entsprechend qualifiziertem Personal und geeigneten Arbeitsmitteln von der beauftragten Baufirma zu prüfen und zu dokumentieren.
Dabei hat das Bauunternehmen auch beim Einsatz eines Nachunternehmens dessen Eignung zu erbringen.
- Prüfung der Qualifikation vor Auftragsvergabe (Präqualifikation)
- Qualitätssicherung/Kontrolle der Bauausführung
Kernaussagen zum Schutz der bestehenden Infrastruktur:
- hat die Baufirma alle Netzpläne der bestehenden Netzinfrastruktur im Baukorridor eingeholt (Erkundigungspflicht)
- werden Schutzkorridore/Schutzanweisung bestehender Leitungen berücksichtigt (im Besonderen bei Überlandleitungen)
- ist das ausführende Baupersonal nach DVGW GW 129/VDE FNN S 129 qualifiziert