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Netzausbau und Versorgungssicherheit

Thema Versorgungsnetzausbau und Versorgungssicherheit

Der Koalitionsvertrag enthält in Kapitel VI. „Erfolgreiche Wirtschaft für den Wohlstand von morgen“, Unterpunkt 3 Energie einige wohlklingende Sätze zur Energiewende. So möchte man, dass „die dafür erforderliche Versorgungssicherheit […] zuverlässig gewährleistet sein [soll].“ In der Folge geht es dann darum, Kosten beim Netzausbau zu senken und Synergien im „europäischen Zusammenhang“ als Chance zu sehen. Und weiter „Zentrale Orientierung bleibt das energiepolitische Zieldreieck von Versorgungssicherheit, verlässlicher Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit.“ In der Umsetzung dieses Zieldreiecks plant die Koalition laut Vertrag, „mehr Akzeptanz für den Netzausbau“ zu schaffen und „zu dessen Beschleunigung beizutragen, indem wir mehr Erdverkabelung insbesondere im Wechselstrombereich und dort vor allem an neuralgischen Punkten, soweit technisch machbar, ermöglichen.“ So weit, so gut.

Für die Stromverteilnetzbetreiber möchte man den Regulierungsrahmen weiterentwickeln, da die Koalition anerkennen möchte, dass diesen Stromverteilnetzbetreibern eine „zunehmende Verantwortung“ tragen. Zudem soll im Rahmen eines „gesetzlichen Monitorings die Bezahlbarkeit von Energie und die Versorgungssicherheit regelmäßig bewertet werden“.

Spätestens jetzt liest sich der Koalitionsvertrag nicht mehr ganz so freundlich. Die Netzbetreiber in Deutschland sollen möglichst europäische Synergien nutzen, damit der Netzausbau billiger wird, sie sollen zudem für mehr Schnelligkeit im Netzausbau, dieses auch noch, wenn möglich, durch Erdverkabelung auch im Bereich neuralgischer Punkte und dann am Ende sollen sie einem gesetzlichen Monitoring bezüglich Versorgungssicherheitsquoten ausgesetzt werden? Kostengünstig und schnell mit Erdverkabelung an neuralgischen Punkten vorbei? Schön, wenn die gesetzlichen Vorgaben bezüglich der unterschiedlichen, umfangreichen und bisher notwendigen Genehmigungen zugunsten einer schnelleren Planungssicherheit für den Trassenverlauf geändert werden sollen.

Aber immer, wenn Netzbetreiber die Begriffe „schnell und möglichst billig“ bezüglich der Verlegung hören, schrillen die Alarmglocken. Zu Recht, denn schnell und möglichst billig bedeutet leider oft, dass die sensiblen Tiefbauarbeiten fahrlässig schnell vorangetrieben werden müssen. Regelwerke zur Sicherheit von Tiefbauarbeiten in der Nähe und an Versorgungsinfrastrukturen fallen dann oft einmal hinten runter. Liebe Koalition: rund 500 Millionen Euro Schäden jedes Jahr an Versorgungsnetzen sind genug! Die Schnelligkeit darf nicht zu Lasten der Sicherheit gehen! Hier müssen wir als VST darauf dringen, dass sich in den gesetzlichen Vorgaben und Projekten zur Energiewende und Netzausbau der Bereich „Prävention für Sicherheit bei Tiefbauarbeiten an und in der Nähe von Versorgungsanlagen und -netzen“ signifikant wiederfindet. Zumal, wenn gleichzeitig ein gesetzliches Monitoring die Versorgungssicherheit bewerten soll. Hier möchten wir schon jetzt an dieser Stelle festhalten: Die Mehrzahl der Ausfälle an Versorgungsnetzen wird leider noch zu oft durch „mechanische Eingriffe Dritter“ verursacht, die sich auf unsachgemäßes oder leider auch fahrlässiges Handeln auf der Baustelle bei den ausführenden Mitarbeitern von Tiefbauunternehmen zurückführen lassen.

Diese volkswirtschaftlichen Schäden lassen sich langfristig nur in den Griff bekommen, wenn bereits jetzt bestehende technische Regelwerke wie die GW 129/S 129 von den Durchführenden gekannt, verstanden und umgesetzt werden. Wer weiß, welche Gefahren an „neuralgischen Punkten“ drohen, wer weiß, wie er diese Gefahren umgehen kann und wer weiß, was er im Schadensfall zu tun oder zu lassen hat – nur der wird den geforderten Part zur Versorgungssicherheit beitragen können. Aber hierfür benötigen wir mehr Anerkennung und Implementierung des Präventionsgedankens – der VST wird in der jetzt anstehenden Legislaturperiode diesen Präventionsgedanken offensiv vertreten.