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Prävention

Prävention und Kommunikation für sicheres Arbeiten im Bereich von Netzen

Ein wesentliches Ziel des Netzbetreibers ist eine möglichst hohe Verfügbarkeit seiner Netze. Dies ist z. B. durch eine gezielte Instandhaltungsstrategie und einem redundanten Netzaufbau bis zu einem gewissen Grad vom Netzbetreiber selbst beeinflussbar. Keinen direkten Einfluss haben Netzbetreiber auf atmosphärische Störungen und die Fremdeinwirkung durch Bauarbeiten. 
Zu den Versorgungsausfällen und deren Folgekosten kommt es bei Fremdschäden häufig auch noch zu Personen- und Sachschäden und damit einhergehend Imageschäden mit erheblichem Ausmaß für den Netzbetreiber und die Baufirma. 
  
Ursachen hierfür sind immer noch:
  1. Mangelnde Erkundung (keine Leitungspläne, keine Suchgräben von Hand)
  2. Zu geringe Sicherheitsabstände zu Leitungen beim Maschineneinsatz 
  3. Falsches Verhalten nach Beschädigungen
Die Schadenshöhe aller Unfälle, Beschädigungen und Havarien belaufen sich pro Jahr auf rund 600 Millionen Euro.
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Aktuell abrufbar bei der Bundesnetzagentur
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Pflichten des Auftraggebers

Auch der Auftraggeber hat die gesetzlich vorgegebene Pflicht, bei der Planung und der Auftragsvergabe eine Gefährdungsbeurteilung vorzugeben - oder diese vom Auftragnehmer zu prüfen. Als Betreiber hat er sein Netz nach dem Stand der Technik so sicher und zuverlässig wie möglich zu betreiben. 
Dazu gehören:
  • Die Nachweispflicht für sorgfältiges Arbeiten
  • Die Auswahlpflicht bei der Vergabe von Bauarbeiten nach § 831 und § 823 BGB
  • Die Sicherstellung der Versorgungsqualität
Jeder, der ein Kabel- oder Leitungsnetz betreibt, ist der Gefahr der Unterbrechung seiner Versorgungssicherheit ausgesetzt. 

Fremdeinwirkung

Er kann diese Gefahr durch technische und gesetzliche Prüfmaßnahmen weitestgehend selbst beeinflussen. Hingegen ist er einer Fremdeinwirkung hilflos ausgeliefert. Vergleichbar einer "Höheren Gewalt" bei Naturkatastrophen. 

Zu einer Fremdeinwirkung kommen nicht nur Sachschäden, sondern meist auch noch Personenschäden hinzu. Im Umfeld eines Schadens sind beteiligte Personen, aber auch Anwohner und Passanten gefährdet. Da von Versorgungsnetzen unterschiedliche Gefahren ausgehen, sind das Gefahrenspektrum und der jeweilige Gefährdungsgrad - von gesundheitlichen Schäden bis hin zum Todesfall sowie zu Sachschäden - unkalkulierbar groß. Unterbrochene Kommunikationsnetze haben hohe Folgeschäden, sie verhindern Dienstleistungen, Notdienste, Feuerwehr- und Polizeieinsätze. Legen sie zudem Steuerungsprozesse in der Produktion und die Warenwirtschaft lahm, steigern sich die Sach- und Folgeschäden noch einmal. In Summe entstehen so rund 500 Millionen Euro an Schäden.

Imageverlust

Ein hoher Verlust ist der Imageschaden des betroffenen Unternehmens. Egal ob es sich um das verursachende Bauunternehmen handelt - oder die betroffenen Netzbetreiber und die Energieversorgungsunternehmen, die Kommunikations- und Kabelnetzanbieter oder die jeweilige Kommune. Auch hier ist man meist hilflos der berichterstattenden Presse und den Sozialen Medien  "ausgeliefert". Meist wird das Bauunternehmen, das den Schaden verursacht hat nicht genannt - dafür zuerst der Netzbetreiber, an dessen Netz der Schaden entstanden ist. Ein Interview eines Vorstands, Geschäftsführers oder Bürgermeisters mit brennenden Anlagen oder zerstörten Wohn- und Geschäftshäusern oder demolierten Industrieanlagen zerstören oft in Sekundenschnelle ein lange und sorgfältig aufgebautes Image. 

Auch für das Bauunternehmen, dessen Mitarbeiter den Schaden verursachten, hat ein Unfall unkalkulierbare und negative wirtschaftliche Folgen. Ein Bild der Schadenstelle mit dem Bagger und seiner Firmenwerbung in den Medien - und schon ist der gute Ruf ruiniert.  Das natürlich Schadensersatzforderungen der verschiedenen betroffenen Parteien aufgerufen werden, kommt für das Bauunternehmen erschwerend hinzu. Ganz zu schweigen von den Ermittlungen von Versicherung, Polizei Staatsanwaltschaft sowie einem möglichen Gerichtsverfahren.

Finanzielle Auswirkungen haben Havarien und Unfälle auf jeden Fall für alle Beteiligte.  Die geschädigten Gewerbekunden des Netzbetreibers verlangen für den Ausfall oder sogar Stillstand der Produktion Schadenersatz. Die Reparaturkosten schmälern unter Umständen den Gewinn. Die rechtlichen Ermittlungen zwischen Kläger und Beklagten ziehen sich über Monate oder gar Jahre dahin, bis der Netzbetreiber einen Schadenersatz geltend machen kann. 

Günstiger und zukunftssicherer ist es deswegen, grundsätzlich in Präventions- und Ausbildungsmaßnahmen zu investieren. 

Zum einen lassen sich so manche Vorfälle verhindern oder in der Auswirkung verringern, zum anderen kann in der Presseberichterstattung die Investition in Präventionssysteme als Image rettende und erhaltende Maßnahme kommuniziert werden.