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Prävention

Normen und technische Regeln:

DIN 2425 1-5
Planwerke für die Versorgungswirtschaft, die Wasserwirtschaft und für Fernleitungen 
DIN 2429
Rohrleitungen, graphische Symbole für technische Zeichnung 
DIN 4066
Wasser, Hinweisschilder, Ortswasserverteilungs- und Wasserfernleitungen 
DIN 4065
Gasfernleitungen, Hinweisschilder 
DIN 4069
Orts-Gasverteilungsanlagen, Hinweisschilder 
GW 120
Planwerke für die Rohrnetze der öffentlichen Gas- und Wasserversorgung 
GW 118 
Erteilung von Auskünften in Versorgungs-Unternehmen (Leitungsauskünfte) 
FW 111
Signaturen für automatisierte Planwerksführungen; Bestandspläne und Ableitungen für Spartenauskünfte im Maßstab 1:500 
FW 401-12
Verlegung und Statik von Kunststoffmantelrohren (KMR) für Fernwärmenetze – Bau und Montage; Organisation der Bauabwicklung, Tiefbau. 

Allgemeine rechtliche Verpflichtungen des Bauunternehmers

  • Erkundigungspflicht
  • Schadenverhütungspflicht
  • Verkehrssicherungspflicht
Erkundigungspflicht:
Vor einer Baumaßnahme muss er sich über vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen und -anlagen erkundigen und im Bauverlauf den tätigen Mitarbeiter wie z. B. Geräteführer, Polier oder Vorarbeiter und Bauleiter darüber unterrichten. 

Die Erkundigung zum Schutz von Leitungen und Anlagen ist durch: gesetzliche – vertragliche – technische – berufsgenossenschaftliche Verpflichtungen vorgegeben. 

Schadenverhütungspflicht:
Der Tiefbauunternehmer und sein verantwortliches Baupersonal ist für die Gefahrenabwendung in und an der Baustelle (Gefahrstelle) verantwortlich. 
(§ 823 Abs. 1 BGB)

Verkehrssicherungspflicht: 
Hat der Auftraggeber einen geeigneten Unternehmer ausgewählt, hat der Auftragnehmer nach Vertrag die Leistungen auszuführen
  • im sicheren Betrieb
  • in der Einhaltung der BGV Vorschriften
  • in der Einhaltung der Absicherung der Gefahrstelle (Baustelle) nach RSA
  • die Vermeidung von Schäden an Leib, Leben und Gut Dritter

Wer haftet bei einem Baggerschaden?

Baggerschäden haben für die Verantwortlichen unter Umständen gravierende rechtliche Folgen. Sie können die Verpflichtung zum Schadenersatz und/oder eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen. Hier eine kurze Auflistung der wichtigsten Themenbereiche.


Für die Vollständigkeit der Liste sowie den aktuellen Stand der in den jeweiligen Themenbereichen aufgeführten rechtlichen Grundlagen, Vorschriften und Gesetzestexte übernimmt die Redaktion keine Garantie.