Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Deponien
DGUV Regel 114-004 für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit auf und in Deponien, Stand: 02/2001
(BGR 128) Arbeiten in kontaminierten Bereichen
DGUV Information 201-004 (BGI 581) Merkblatt für Regeln des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen für die Fahrerkabinen. Stand Januar 2007
Sicherlich nicht alltäglich, aber ab und zu kommt es doch vor: Tiefbauarbeiten auf Abfalldeponien, seien es nun längst stillgelegte oder noch im Betrieb befindliche. Ein Arbeitsgelände, das eine besondere Herangehensweise erfordert, da es mehrere Besonderheiten zu berücksichtigen gilt. Zum einen der Boden. Im Gegensatz zu normalen Böden handelt es sich hier nicht um übliches Erdmaterial, sondern um eine Mischung verschiedenster Materialien, die keine homogene Masse bilden. Im Gegenteil, Setzungen und Kavernen gefährden Mitarbeiter und Gerät – schnell kann aufgrund des Gewichtes der Fahrzeuge die obere Tragschicht einbrechen und so zu erheblichen Unfällen führen. Hinzu kommt die gesundheitliche Gefährdung durch Art und Zusammensetzung der Materialien. Anorganische Schwermetalle oder organische Säuren, aber auch Bakterien können der Gesundheit der Mitarbeiter vor Ort zusetzen.
Saubere Luft

- intensiver Geruch
- austretende Gase, Dämpfe oder Stäube
- Fässer, Eimer etc. mit unbekannten, nicht deklarierten Inhalten
- Flüssigkeitsspiegel, die offen an die Oberfläche treten
- Tierkadaver
- Fußschutz
- Stiefel der Ausführung S 3
- Schaftstiefel der Ausführung S 5 d
- Schutzhelm
- Schutzhandschuhe
- Arbeitskleidung
- Wetterschutzkleidung
- Kabinenschutz