Sicherung von Arbeitsplätzen an Straßen

- großräumige, örtliche Beschreibung der Arbeitsstelle
- zeitliche Begrenzung und zeitlicher Ablauf
- Breitenangabe betroffener Straßenteile, Restbreiten und Behelfsfahrstreifen
- Art und Weise der Absperrung und Kennzeichnung der Arbeitsstelle
- Verkehrsführung
- Name und Anschrift der für die Sicherungsmaßnahmen verantwortlichen Personen
- Straßenverkehrsordnung (STVO) und die Verwaltungsvorschrift
- Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)
- Unfallverhütungsvorschrift
Relevante Bestimmungen bei der Baustellenabsicherung
Seit Januar 2001 gilt folgende Bestimmung bei der Absicherung von Baustellen:
Das „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung an Arbeitsstellen an Straßen“ – kurz MVAS 99.
Der für die Baustellenabsicherung Verantwortliche hat eine entsprechende Qualifikation nachzuweisen. Dieser Nachweis kann nur noch durch den Besuch von Schulungsveranstaltungen geführt werden. Die Baufirma, die keinen geschulten Verantwortlichen benennen kann, hat bei der Vergabe von Straßenbauarbeiten schlechte Karten.
Das „MVAS 99“ kennt im Wesentlichen zwei Schulungsarten: Sollen alle Straßen, dazu gehören Autobahnen, Landstraßen sowie die innerstädtischen Straßen und Wege, durch den Verantwortlichen für die Baustellenabsicherung abgedeckt werden, ist eine zweitägige Schulungsmaßnahme zwingend erforderlich. Für eine Qualifikation, die nur innerorts und Landstraßen mit Arbeitsstellen von längerer wie kürzerer Dauer betrifft, wird eine eintägige Schulung als ausreichend angesehen. Der Bundesverkehrsminister empfiehlt allerdings auch ausdrücklich eine eintägige Schulung für Nichtverantwortliche. Eine sinnvolle Maßnahme angesichts der doch erheblichen Zahl der selbstverschuldeten Unfälle durch Unachtsamkeit bzw. Unterschätzung der Gefahrenpotentiale auf Baustellen im fließenden Straßenverkehr.
Die Moravia Verkehrsakademie in Wiesbaden (www.moravia-akademie.de) bietet auf die Anforderungen des „MVAS 99“ abgestimmte Schulungen an, die von erfahrenen Referenten durchgeführt werden. Die Veranstaltungen werden in zahlreichen Städten abgehalten. Auch innerbetriebliche Schulungsmaßnahmen sind im Angebot.
ASR A5.2
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.
Diese ASR dient dem Schutz von Beschäftigten auf Baustellen vor Gefährdungen durch den fließenden Verkehr im Grenzbereich zum Straßenverkehr. Sie konkretisiert die Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf diesen Baustellen in § 3a Absatz 1 Arbeitsstättenverordnung sowie insbesondere in Punkt 5.2 Absätze 2, 3 und 4 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung.
Zutreffende Vorschriften
