Aktuelle
Schulungs-
termine
BSDA
Praktische Schulungsstätten
Hinweis
Die Schulung ersetzt nicht die
DGUV Vorschrift 1
Die Schulungszentren
In allen aufgeführten Schulungszentren werden die Schulungen nach GW 129/S 129 durchgeführt:
p = praktisch
th = theoretisch
- Aalen (th)
- Bühl (th)
- Freiberg (p)
- Geislingen (th)
- Geretsried (p)
- Geradstetten (th/p)
- Homburg/Saar (p)
- KKI in Berlin (p)
- Karlsruhe (th)
- Mannheim (th)
- Oberneisen (p)
- Rohr-Kloster (p)
- Rostrup (p)
- Saarbrücken (th)
- Sigmaringen (th)
Schulungen und Covid
Alle Schulungsstätten, die dem VST angeschlossen sind setzen vor Ort die jeweils aktuellen Covid-19-Vorgaben des Bundes und der Länder um. Das kann manchmal für alle beteiligten Schulungsteilnehmer und Trainer etwas umständlich sein – ist aber sicher! Um so wichtiger ist, dass die Schulungsteilnehmer auch ihren Teil zur allgemeinen Sicherheit beim Infektionsschutz bedenken. Sehr häufig wird festgestellt, dass beispielsweise bei der Anreise die Kollegen ohne Mundschutz zu viert oder fünft als Fahrgemeinschaft im PKW sitzen. Auch bei Minigruppen im Kleinbus ist dies immer wieder zu beobachten. „Es wird schon nichts passieren – wir sind ja Kollegen!“ ist eindeutig die falsche Haltung. Die Schulungsstätten tun alles zum Erhalt der Gesundheit aller Teilnehmer, Mitarbeiter und Trainer und haben umfangreiche Hygienekonzepte umgesetzt - fahrlässiges Verhalten schadet nicht nur Ihnen, sondern auch den Kollegen.
Wer sich zu einer Schulung anmelden möchte, kann hier sehen, welche Schulungsstätten aktuell Schulungen anbieten:
Der VST – Verband Sichere Transport- und Verteilnetze/KRITIS e.V. setzt auf seine Baggerschadenstrategie mit den zwei Säulen:
- wiederholende Aufklärung durch Schulung
- regelmäßiger Informationsaustausch mit den Verantwortlichen vor Ort

Im bundesweit anerkannten DVGW-Hinweis GW 129 und VDE/FNN-Hinweis S 129 werden Schulungsmaßnahmen zur Förderung der Sicherheit bei Baumaßnahmen in Leitungsnähe beschrieben. Der VST – Verband Sichere Transport- und Verteilnetze/KRITIS e.V. empfiehlt die Tagesschulung mit einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die Gültigkeitsdauer bei einer solchen Schulung beträgt 5 Jahre.
Laut DVGW-Hinweis GW 129 und VDE/FNN-Hinweis S 129 kann auch eine rein theoretische Schulung absolviert werden, mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Jahren.
Bei beiden Schulungsarten wird ein Abschlusstest (Wissensabfrage) verlangt. Ist der Abschlusstest vom Teilnehmer bestanden, erhält er einen GW 129/S 129-Qualifizierungsausweis vom Bildungsträger mit ausgewiesenem Gültigkeitsdatum sowie einem Zertifikat. Den Ausweis sollte der Teilnehmer später am Arbeitsplatz immer bei sich tragen. Auftraggeber kontrollieren schon mal vor Ort, wer an ihren Netzen arbeitet.
Allgemeines für den Teilnehmer
Die Schulungen werden von Bildungsträgern (DVGW, VDI, rbv, BAU-ABC Rostrup und KKI) und ihren anerkannten qualifizierten Trainer und Bildungseinrichtungen (Schulungsstätten) durchgeführt. Schulungen nach DVGW-Hinweis GW 129 und VDE/FNN-Hinweis S 129 werden im freien Wettbewerb angeboten, z.B. auf unserer Seite „Aktuelle Schulungstermine“, damit Interessenten unter den Angeboten frei wählen können. Der Trainer und die Bildungseinrichtung müssen die von ihnen verlangte Teilnahmegebühr und die Art der Schulung deutlich ausweisen. Profi-Partner können sich wie bisher online anmelden. Die Online-Schulungstermine werden von den Bildungsträgern ausgeschrieben. Die Teilnehmergebühr wird vom jeweiligen Bildungsträger eingefordert. Der VST stellt den Bauunternehmen nur die Online-Plattform als erleichterten Buchungsservice zur Verfügung. Der VST ist für falsche Ausschreibungsangaben nicht verantwortlich.
Wer kann geschult werden?
Die Schulung dient der Qualifizierung von Aufsichtsführendem Personal, Geräteführer und technische Mitarbeiter aus Versorgungs-, Entsorgungs- und Kabelleitungs-, Rohrleitungsbauunternehmen, Tief-, Garten- und Landschaftsbauunternehmen, die bei Baumaßnahmen im Bereich von Versorgungsleitungen und -anlagen arbeiten.
Arbeiten in Leitungsnähe erfordert besondere Aufmerksamkeit und Sorgfalt. Dies gilt nicht nur für Baggerarbeiten, sondern auch beim Einsatz von Rammen, Pfählen, Bodenraketen, Vortriebgeräten, bei Bohr-, Fräs- und Planierarbeiten – also von der klassischen Tätigkeit eines Tiefbau- und Straßenbauunternehmens bis zur Landschaftsgestaltung, durchgeführt von einem Garten- und Landschaftsbauunternehmen oder dem Grünbauamt einer Stadtverwaltung. Geschult werden auch Mitarbeiter von Netzbetreibern, die Rohrleitungsbau überwachen oder auch selbst durchführen.